Vormundschaften


Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind die elterliche Sorge für sie auszuüben, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Werden den Eltern lediglich bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge entzogen, erhält der Minderjährige eine*n Ergänzungspfleger*in.

Selbstverständlich werden die Jugendlichen altergemäß in die Entscheidung eingebunden. Hierzu ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Minderjährigen aufzubauen. Dies geschieht insbesondere durch regelmäßige persönliche Kontakte.

Der Vormund wird vom Gericht bestellt und vertritt die Rechte und Interessen des Kindes/ Jugendlichen.

Der Vormund arbeitet mit allen Ämtern und Behörden, Institutionen sowie Menschen zusammen, die zum betroffenen Kind und seinem sozialen Umfeld gehören.

das sind  z..B.:

  • Jugendämter
  • Institutionen der ambulanten erzieherischeren Hilfe
  • Pflegefamilien
  • stationäre Einrichtungen ( Heime, Erziehungsstellen)
  • Ursprungsfamilie
  • Kindergärten, Tageseinrichtungen, Schulen
  • Ärzt*innen und Therapeut*innen

Aufgaben des Vormunds sind z.B.:

  • Persönlicher Kontakt zum Kind oder Jugendlichen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Antragstellung für alle laufenden oder einmaligen Leistungen zum Unterhalt
  • Entscheidung über den Aufenthalt
  • Einwilligung in Heilbehandlungen und Operationen
  • Entscheidung über Schulbesuch
  • Regelung der Umgangskontakte

 

Auf Anfrage übernimmt der Sozialdienst katholischer Frauen Vormundschaften für Minderjährige.

Ansprechpartnerinnen

Fatma Görmen
Beraterin
Diplom-Pädagogin

Telefon: 02841 / 92251-24
E-Mail goermen@skf-moers.de


Bettina Radney
Diplom Sozialarbeiterin - Pädagogin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 121
E-Mail radney@skf-moers.de