Infobrief Rechtliche Betreuung

Nr. 10 / Juli / 2022

 

Liebe Ehrenamtler*innen, liebe Vollmachtnehmer*innen und am Betreuungsrecht Interessierte, hier ist der aktuelle Infobrief des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Moers mit Informationen rund um das Betreuungsrecht.

 

Während der letzten beiden Jahre hat uns die Coronapandemie sehr beschäftigt. Der Kontakt zwischen Ihnen und Ihren Betreuten und Vollmachtgebenden war erschwert. Viele angebotene Veranstaltungen mussten ausfallen. Nun scheint es zumindest für die Sommermonate Entwarnung zu geben. Alle Veranstaltungen können wieder in Präsens stattfinden.

 

Dieses Jahr steht das neue Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) im Fokus. Dieses soll zum 01.01.2023 umgesetzt werden. Das alte Gesetz war nicht mehr mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Die rechtliche Stellung von Behinderten entspricht nicht der von Nichtbehinderten. Das neue Gesetz verschärft den „Erforderlichkeitsgrundsatz“ bei Betreuungen. Im Zweifelsfall soll es andere Unterstützungsmöglichkeiten als eine rechtliche Betreuung für Betroffene geben. Durch die „Unterstützte Entscheidungsfindung“ soll der Willen des zu Betreuenden besser realisiert werden. Eine bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung soll durch einen Sachkundenachweis verbessert werden. Ehrenamtliche Betreuer*innen sollen besser unterstützt werden. Zukünftig gibt es zwischen Fremdbetreuerinnen/Fremdbetreuern und Vereinen Vereinbarungen. Die Aufwandspauschale wird auf 425 Euro erhöht und leichter zu beantragen sein.

Was ändert sich konkret für die Betreuungsvereine? Was ändert sich für die Betreuten? Was ändert sich für die ehrenamtlichen Betreuer*innen? Zu diesem Thema können Sie sich am 16. November in unserer Geschäftsstelle informieren. Gemeinsam mit der Betreuungsbehörde Moers und der Betreuungsbehörde des Kreises Wesel stellen wir die neuen Grundlagen vor. Gleichfalls strahlt Radio KW im Dezember zu dem Thema eine Radiosendung mit den oben genannten Teilnehmenden aus. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.

Die Autonomie des Betreuten wird durch die „Unterstützte Entscheidungsfindung“ in Zukunft in den Mittelpunkt gerückt. Wie eine unterstützte Entscheidungsfindung aussehen kann und welche Probleme sich ergeben könnten, beleuchtet der Sozialdienst katholischer Frauen in einer Abendveranstaltung im Februar 2023 näher.

Sie können hier den vollständigen Infobrief als PDF-Datei herunterladen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine ist aus Sozialhilfe anzusparen 
  • Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug wegen psychischer Erkrankung 
  • Aktiv im Ehrenamt 
  • Therapeutensuche leicht gemacht
  • Kein Recht auf Medikament zur Selbsttötung
  • Termine bei m Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Moers