„Das neue Opferentschädigungsgesetz“
Das neue Opferentschädigungsgesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft. Was hat sich geändert?
Wie werden dann Menschen, die psychische Gewalt erlebt haben, berücksichtigt? Welche Unterstützungsformen sind neu?
Wer kann eine Opferentschädigungsrente beziehen? Wie ist das Verfahren?
Referentin:
Patricia Vogt
LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
Abteilung 54.10 – Fallmanagement (SER)