22.04.2024 18:00 Uhr

„Das neue Opferentschädigungsgesetz“

Das neue Opferentschädigungsgesetz tritt am 01.01.2024 in Kraft. Was hat sich geändert?

Wie werden dann Menschen, die psychische Gewalt erlebt haben, berücksichtigt? Welche Unterstützungsformen sind neu?

Wer kann eine Opferentschädigungsrente beziehen? Wie ist das Verfahren? 

Referentin: 

Patricia Vogt

LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung

Abteilung 54.10 – Fallmanagement (SER)